Wozu das alles? Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?
Damit Ihre Rechte nicht nur auf dem Papier stehen.
Nicht immer können Arbeitnehmer:innen ihre Interessen gegenüber dem Dienstgeber allein optimal vertreten. Denn die Vielfalt und Komplexität der anstehenden Themen wird immer größer.
Wer kennt sich schon in relevanten gesetzlichen Grundlagen, dem Dienstrecht, in Steuerfragen, bei den Pensionsbestimmungen usw. aus?
Die Betriebsrät:innen der Liste wir machen was haben eine spezifische Ausbildung und jahrelange praktische Erfahrung. Deshalb vertreten wir Ihre Interessen kompetent und erzielen faire Verhandlungsergebnisse. Als offene Plattform sind wir an keine politische Partei gebunden.
Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat?
Der Betriebsrat ist die gesetzliche Vertretung der ArbeitnehmerInnen gegenüber der Unternehmensleitung. Er hat dafür Rechte und Pflichten, z.B.:
- Überwachung der Einhaltung der Rechte der Mitarbeiter:innen, wie z.B. Kollektivvertrag, Urlaubsrecht, Arbeitnehmerschutz etc.
- Ihr Betriebsrat kann Betriebsvereinbarungen, z.B. zu Arbeitszeit, Ausbildung etc. abschließen. Der Betriebsrat kann unser Dienstrecht abändern, auch in so wichtigen Fragen wie Pensionsrecht, Entgeltreform, Definitivum und Dienstüberlassung. Daher ist es alles andere als unwichtig, wer in diese wichtige Funktion gewählt wird.
- Bestimmte Entscheidungen kann der Dienstgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats nicht treffen, z.B. die Einführung von Beurteilungs- oder Überwachungssystemen etc.
- Beratung der Mitarbeiter:innen in arbeits- und dienstrechtlichen Belangen. Außerdem ist der Arbeitgeber dem Betriebsrat gegenüber verpflichtet, ihn über die wirtschaftliche Situation des Betriebs, über betriebliche Änderungen usw. zu informieren.
- Ihr Betriebsrat interveniert wenn etwas nicht ganz so läuft, wie es soll, z.B. bei der Beurteilung, in der Ausbildung, bei der Bezahlung oder Vertragsgestaltung, bei einer Kündigung etc.
- Ihr Betriebsrat informiert Sie im Rahmen der Betriebsversammlung z.B. über aktuelle Probleme, anstehende Verhandlungen und die Verwendung der Betriebsratsgelder. Zumindest vierteljährlich muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat über die wirtschaftliche Entwicklung und geplante Entscheidungen informieren, damit die Betriebsrät:innen rechtzeitig die notwendigen Schritte zur Interessenvertretung der Mitarbeiter:innen einleiten können.
- Außerdem ist der Betriebsrat gemäß Aktiengesetz im Aufsichtsrat der Erste Bank vertreten. Dort werden wesentliche Entscheidungen für Unternehmen und Beschäftigte getroffen. Der Betriebsrat Erste Group ist im Aufsichtsrat der Erste Group und der Betriebsrat Erste Bank ist im Aufsichtsrat der Erste Bank vertreten.
- In der Erste Stiftung, dem Hauptaktionär der Erste Group, sind zwei Betriebsräte vertreten – je einer von Erste Group und Erste Bank. Das ist wichtig, weil dort ein qualifiziertes Mitspracherecht besteht. Das wirkt sich auf den Kollektivvertrag und unser Dienstrecht aus.
- In der neuen Erste Mitarbeiter-Beteiligung Privatstiftung ist ein Betriebsrat der Erste Group im Vorstand und jeweils ein Betriebsrat von Erste Bank und Erste Group im Beirat für Sie vertreten. Das ist wichtig, weil diese Stiftung zur Kernaktionärsstruktur zählt und damit wichtige Beschlüsse über die Zukunft der Erste Group gefällt werden können.
Egal ob Veränderungen bzw. Rationalisierungsmaßnahmen die Tätigkeitsbereiche der Beschäftigten ändern oder ein flexibleres Arbeitszeitmodell eingeführt werden soll:
In allen Fällen ist ein starker Betriebsrat gefragt, der seine Mitbestimmungsrechte in Ihrem Interesse wahrnimmt und die Mitarbeiter:innen vertritt.
Unser Angebot: wir machen was. Für Sie.
Die Betriebsratsliste wir machen was arbeitet mitarbeiterorientiert für Sie in der Erste Bank und in der Erste Group und vertritt dort mit aller Kraft Ihre Interessen.
Kurt Zangerle Betriebsratsvorsitzender Erste Bank wir machen was |
Barbara Pichler Betriebsratsvorsitzende Erste Group wir machen was |